bedarfsorientierter Energieausweis

 

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass bedarfsorientierte Energieausweise für:

 

  • alle neu errichteten Gebäude,

 

  • geänderten oder erweiterten Gebäude,

 

  • Bestandsgebäude mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977

 

 

auszustellen sind.

Energieberatung Wehlke - Ronald Wehlke 0